Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 24.07.2018
Allgemeinverfügung verbietet oberirdische Wasserentnahme
Die Landeshauptstadt Dresden hat entschieden, dass Eigentümern und Anliegern bis 15. Oktober 2018 die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen untersagt wird. Eine entsprechende Allgemeinverfügung steht im Amtsblatt-Nr. 29/30, das am 26. Juli 2018 erscheint. Die Verfügung tritt am 27. Juli 2018 in Kraft.
http://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/07/pm_052.php