Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 21.04.2020

Aktuelle Hinweise zum Umgang mit Corona in Kleingärtnervereinen

Am Montag ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020 in Kraft getreten. Sie enthält einige Erleichterungen, u. a. die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen.

 

Oberster Grundsatz ist die Beschränkung von Kontakten: „Jeder wird anlässlich der Corona-Pandemie angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zu der Partnerin oder dem Partner auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes von 1,5 Metern beziehungsweise die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung einzuhalten (Kontaktbeschränkung) … Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehört auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes… “

(§ 1 (1) SächsCoronaSchVO)

 

WERTERMITTLUNG

 

Es ist wieder möglich, Wertermittlungen durchzuführen. Darüber wurden die Wertermittler informiert und gebeten, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Ob und ab wann sie tätig werden, liegt im Ermessen jedes einzelnen. Eine Übersicht unserer Wertermittler stellen wir in den nächsten Tagen im internen Websitenbereich für die Vorstände bereit.

Bei der Durchführung der Wertermittlung ist zu sichern:

  • dass nur die unbedingt nötigen Personen anwesend sind (2 x Wertermittler, 1 x abgebender Pächter, 1 x Vorstand)
  • im Garten, insbesondere bei Betreten der Laube ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird
  • möglichst ein Mundschutz getragen wird und
  • Händewaschen aller Beteiligten möglich ist.

Man könnte von der Anwesenheit eines 2. Wertermittlers absehen, wenn Vorstand und abgebender Pächter schriftlich ihr Einverständnis erklären und der 2. Wertermittler die Richtigkeit der Bewertung des Protokolls anhand aussagekräftiger Fotos prüft.
Diese Einschränkung stellt eine sachlich begründete Ausnahmeregelung dar und gilt bis 30. Mai 2020.

 

VERPACHTUNG VON KLEINGÄRTEN

 

Auch Gartenbesichtigung sind unter Beachtung der Kontakteinschränkungen (Pächter und max. eine fremde Person im Garten, 1,5m Abstand) und Hygienevorschriften wieder möglich. Empfohlen wird ein Mundschutz.

Schwieriger ist die Beschlussfassung zur Aufnahme neuer Vereinsmitglieder, da hierzu lt. Satzung der meisten Vereine ein Vorstandsbeschluss erforderlich ist.
Um einen neuen Pachtvertrag zu unterzeichnen, reicht der vertretungsberechtigte Vorstand, sofern die Satzung nichts anderes regelt.
Beachten Sie aber die sonstigen Regelungen (Prüfung Kaufvertrag, Datenschutzerklärung, Sicherheitsleistung, Zeitungsabonnement, Versicherung, Grundsteuer B, Erfassung Zählerstände, Schlussrechnung, …).

 

ARBEITSEINSATZ

 

An uns wurde vermehrt die Frage herangetragen, ob Arbeitseinsätze in Kleingartenanlagen durchgeführt werden können. Prinzipiell sind Arbeitseinsätze nicht verboten. Die Durchführung ist nicht zu empfehlen, wenn die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können. In den Fällen ist es sinnvoll, die Pflege einzelner Bereiche an einzelne Gartenfreunde zu übertragen. Diese entscheiden aufgrund gestellter Fristen selbst, wann sie die Arbeiten ausführen und beim Vorstand abrechnen.

 

GRÜNSCHNITTENTSORGUNG

 

Donnerstag haben wir die ersten knapp 50 Vereine gegenüber der Stadtreinigung benannt, die einen Grünschnittcontainer wollen. Seit Freitag ist die Stadtreinigung tätig, Verträge zu schließen und Grünschnitt-Container zu stellen. Es könnte im Einzelfall noch etwas dauern. Die Aktion (Förderung) läuft bis vorerst 31.05.2020.

 

FEUER IM KLEINGARTEN

 

Wir haben leider Veranlassung darauf hinzuweisen, dass ein Verbrennen von Grünschnitt aller Art, von belastetem Altholz, Pappen, Plast und Gummi und anderem Müll VERBOTEN ist. Auch im Herbst geschnittene Bäume oder Hecken, Laub, Rosenschnitt, Himbeerruten und Brombeeren sind KEIN Brennmaterial. Das scheint einigen „Gartenfreunden“ nicht bewusst zu sein. In der Folge hat es in den letzten Wochen massiv Bürgerbeschwerden beim Ordnungsamt und ASA gegeben. Bei Verstößen haben alle Vereine die Möglichkeit der Mahnung sowie Abmahnung solchen Fehlverhaltens. 

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Der Stadtverband "Dresdner Gartenfreunde" e.V. ist organisiert im:

Der Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e.V. ist organisiert im Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. Der Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e.V. ist organisiert im Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. Kleingarten Park Hansastraße