Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 02.11.2021

Brunnenanzeige kostenpflichtig

Wie uns das die Wasser- und Bodenschutzbehörde des Umweltames Dresden mitteilte, sind Brunnenanzeigen künftig kostenpflichtig.

Auf Nachfrage, ob eine Aussetzung bzw. Reduzierung der Kosten für gemeinnützige Vereine möglich sei, erhielten wir eine negative Ablehnung.

Hier der Originalwortlaut aus den Schreiben vom 22.10. bzw. 27.10.2021:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit informieren wir Sie darüber, dass mit Inkrafttreten des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses zum 01.10.2021 die Bearbeitung von Anzeigen nach § 49 WHG (Erdaufschlüsse, Brunnenbohrungen für erlaubnisfreie Grundwasserentnahme nach § 46 WHG) gebührenpflichtig ist.


Wir bitten Sie, uns bei künftigen Bohranzeigen immer mitzuteilen, wer der Adressat der Kostenlegung ist.

Gemäß Tarifstelle 4.15 des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses ist die Festsetzung der Verwaltungsgebühr als Rahmengebühr mit einer Betragsspanne von 70,00 Euro bis 550,00 Euro vorgegeben. 

 

Der Gebührenermittlung liegt der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand zugrunde.

Sie können davon ausgehen, dass in der Mehrzahl der Fälle die Mindestgebühr von 70,00 € berechnet wird."

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