Lesen Sie hier die archivierte Meldung vom 24.05.2018
Keine Wasserentnahme mehr aus Dresdner Gewässern
Die Wasserstände in Dresdner Gewässern sind sehr niedrig. Die Untere Wasserbehörde hat deshalb für die folgenden Bäche ein Verbot zur Wasserentnahme ausgesprochen. Betroffen davon sind der Kaitzbach, der Nöthnitzbach sowie der Leubnitzbach/Koitzschgraben/Blasewitz-Grunaer-Landgraben.
Dieser Hinweis gilt insbesondere für Eigentümer und Nutzer von Grundstücken an Bächen, Kleingärtner und Kleingärtnervereine.
Siehe dazu auch die Mitteilung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden 20/2018 auf der Seite 13.