Versicherungen
Hier finden Informationen, Merkblätter, Anträge und Formblätter für die Schadensmeldungen für Ihren Versicherungsschutz im Kleingarten.
Ihre Ansprechpartnerin für Versicherungsfragen
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In der Geschäftsstelle des Stadtverbands "Dresdner Gartenfreunde" e. V.
Selbstverständlich können Sie auch gern persönlich vorbei kommen.
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Flyer Versicherungsschutz für Kleingärtner*Innen
Laubenversicherung
Bei der Laubenversichert handelt es sich um eine Neuwertversicherung, die das Gebäude gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Glasbruchschäden versichert. Im Paket ist ebenso eine Inhaltsversicherung gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus und Sturmschäden enthalten.
Der Neuwert des Gebäudes entspricht dem tatsächlichen Wiederaufbauwert der Laube. Gleiches gilt für den Neuwert des Inhalts. Er gibt den Wiederbeschaffungswert aller Einrichtungsgegenstände der Laube und Gartenbewirtschaftsungsgeräte an.
Bitte prüfen Sie die Höhe der Gebäude- und Inhaltsversicherung genau, da es im Schadensfall bei einer Unterversicherung zu Abzügen kommt. Nutzen Sie für die Kalkulation auch den Laubeninhaltsrechner des LSK (es erfolgt eine Weiterleitung auf die Seite des LSK).
Familienunfallversicherung
Die Familienunfallversicherung deckt die Folgen von Unfällen (Personenschäden), die dem Kleingärtner und seiner Familie in der Gartenanlage oder auf direktem Weg dorthin passieren sowie Unfälle, die während vom Verband oder Verein organisierten Veranstaltungen.
Für den Antrag auf Unfallversicherung nutzen Sie bitten das Formular für die Laubenversicherung.
- Merkblatt über die Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner im Bereich des Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.
- Unfall-Schadenanzeige für Kleingärtner
Flyer Versicherungsschutz für Kleingärtnervereine
Haftpflichtversicherung (für Vereine)
- Vereinshaftpflicht-Versicherung für Kleingartenverbände und -vereine des Landesverbandes/-bundes (Merkblatt, Stand 01.01.2017)
- Schadenanzeige zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung
Kollektiv-Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit (für Vereine)
Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.
Rechtsschutzversicherung (für Vereine)
Die Vereins-Rechtsschutzversicherung bietet dem Verein Versicherungsschutz für:
- Vereins-Rechtsschutz
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Straf-/Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Grundstücks-Rechtsschutz für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter.
- Merkblatt (gültig ab 01.01.2020)
- Antrag auf Rechtsschutzversicherung über den Gruppenvertrag des LSK
- Änderungsmitteilung zur Rechtsschutzversicherung
Vereinsheimversicherung (für Vereine)
Versichert werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime gegen die Gefahren: Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glasbruch